THAI YOGA IST DER WEG DER ACHTSAMEN BERÜHRUNG
UND BRINGT FREUDE UND LEICHTIGKEIT IN DEIN LEBEN
Die Thai Yoga Ausbildung wendet sich an alle die Freude an Berührung haben und gerne mit Menschen zusammenarbeiten.
Diese eignet sich ebenso für bereits praktizierende Bodyworker, Masseure, Physiotherapeuten,.. In der Thai Yoga Ausbildung erhältst du ein Werkzeug, um eine Thai Yoga Session von 90 - 120min zu geben, als Yogalehrer kannst du deinen Schüler in seinem Tun unterstützen.
Bei der Thai Yoga Körperarbeit werden Anatomie und Physiologie nicht als Hauptgrundlage für die Anwendung verwendet, stattdessen wird das Konzept der Energielinien eingesetzt. Es wird der ganze Mensch von den Zehen bis zum Scheitel verwöhnt und in verschiedene Positionen gebracht. Durch das passive Bewegen des Körpers wird der Energiefluss angeregt Blockaden im Körper gelöst und die Selbstheilungskräfte aktiviert.Der Empfangende hat hierbei nichts zu tun und wird eingeladen, komplett loszulassen, zu entspannen und sich selbst wieder zu spüren. Über die Körperarbeit werden menschliche Nähe und Verbundenheit gefördert.
"EIN GUTER LEHRER ZEIGT EINEM SCHÜLER, WIE ER DIE WAHRHEIT IN SICH SELBST FINDEN KANN"
BRUCE. LEE
INHALT DER AUSBILDUNG
Die Ausbildung ist für Schwangere nicht geeignet!
Gewerberecht
Hinweis zum Begriff „Massage“
Wichtig: Die Begriffe „Massage“, „Masseur/in“ sind in Österreich gesetzlich geschützt und dürfen nur nach den rechtlichen Bedingungen verwendet werden.
Hinweis zum Gewerberecht:
Dies hängt von den gesetzlichen Bestimmungen deines Landes/Bundeslandes ab!
Thai Yoga als Anleitung zu Entspannung, Körperwahrnehmung und Meditation (besonders für Yogalehrer) ist weiterhin in der Sozialversicherung unter der Kategorie „Neue Selbstständige“ anwendbar und kann dies im Rahmen seiner Trainertätigkeit einbauen.
Wichtig: Für die Ausübung einer eigenen Praxis benötigt man laut neuester Vorschrift eine Ausbildung zur „Klassischen Massage“. Die Bezeichnung Massage darf daher nur mit einer Gewerberechtigung verwendet werden.
Wir übernehmen keine rechtliche Gewähr – die letzte Instanz ist immer die zuständige Behörde!
Das Anfertigen von Videos und Fotos während der Ausbildung ist für persönliche Zwecke erlaubt, wenn alle auf den Video/Foto aufscheinende Personen damit einverstanden sind. wenn alle auf dem Video / Foto aufscheinenden Personen damit eiverstanden sind. Das Weiterleiten und Veröffentlichen von Videos / Fotos per E-Mail, Social Media usw. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Veranstalters.
siehe unter TERMINE